KIPKI – Klimaschutz: Unsere Bürgerinnen und Bürger profitieren von Fördermitteln.
Im Rahmen des „Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation“, kurz KIPKI genannt, ist u.a. der Zuschuss für Balkonkraftwerke eine interessante Initiative. Bürgerinnen und Bürger können sich für einen Zuschuss von 250 Euro pro installiertem Balkonkraftwerk bewerben. Diese Maßnahme ermöglicht es jedem, aktiv zur Energiewende beizutragen und seine eigene Stromversorgung zu verbessern
Jetzt bewerben!
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort für den Zuschuss bewerben.
Da die Mittel begrenzt sind, gilt das sogenannte Windhundprinzip – wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Die Förderrichtlinie tritt am 1.11.2024 in Kraft. Der Antrag ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Fachbereich 2 – Finanzen, Wormser Straße 23 in 67593 Westhofen in Papierform einzureichen. Der Antrag kann auch in der Ortsverwaltung abgegeben werden.
Der Antrag auf Förderung ist mit dem dafür bereitgestellten Formular der Ortsgemeinde Dittelsheim-Heßloch einzureichen. Das Formular ist in Papierform bei der Ortsgemeindeverwaltung erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden:
Förderantrag Balkonkraftwerk
Wichtige Informationen zum Antrag Download
Hier geht es zu den Förderrichtlinien.
Detaillierte Informationen finden Sie im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Wonnegau, Ausgabe 41/2024 vom 11.10.2024, ab Seite 7 unter der Rubrik Ortsgemeinden, Dittelsheim-Heßloch.
KIPKI – Klimaschutz: Unsere Bürgerinnen und Bürger profitieren von Fördermitteln.
Im Rahmen des „Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation“, kurz KIPKI genannt, ist u.a. der Zuschuss für Balkonkraftwerke eine interessante Initiative. Bürgerinnen und Bürger können sich für einen Zuschuss von 250 Euro pro installiertem Balkonkraftwerk bewerben. Diese Maßnahme ermöglicht es jedem, aktiv zur Energiewende beizutragen und seine eigene Stromversorgung zu verbessern
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Da die Mittel begrenzt sind, gilt das sogenannte Windhundprinzip – wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Die Förderrichtlinie tritt am 1.11.2024 in Kraft. Der Antrag ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Fachbereich 2 – Finanzen, Wormser Straße 23 in 67593 Westhofen in Papierform einzureichen. Der Antrag kann auch in der Ortsverwaltung abgegeben werden.
Der Antrag auf Förderung ist mit dem dafür bereitgestellten Formular der Ortsgemeinde Dittelsheim-Heßloch einzureichen. Das Formular ist in Papierform bei der Ortsgemeindeverwaltung erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden:
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Detaillierte Informationen finden Sie im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Wonnegau, Ausgabe 41/2024 vom 11.10.2024, ab Seite 7 unter der Rubrik Ortsgemeinden, Dittelsheim-Heßloch.