Aktuell

Strukturkonzept

Auszug aus dem Ratsprotokoll vom 15.04.2021

Herr Krupka vom Ingenieurbüro WSW, Kaiserslautern, stellt ein Strukturkonzept als Grundlage für den im Anschluss zu erstellenden Bebauungsplan anhand einer Präsentation vor und erläutert die Planungen.

Er führt aus, dass entgegen des ursprünglichen Auftrages eine zusätzliche Grundstücksparzelle (Nr. 77) mit in die Planung aufgenommen wurde, um das Konzept abschließend zu gestalten.
Das geplante Mischbaugebiet umfasst 46 Einfamilienhäuser und etliche Mehrfamilienhäuser sowie einen „Supermarkt“, einen Spielplatz und ein Regenrückhaltebecken.
Um die Gewerbefläche bzw. den Spielplatz beträgt die Straßenbreite 8,5 m, um auch ein Befahren des öffentlichen Personen-Nahverkehrs zu gewährleisten.
Alle anderen Straßen sind mit 6,5 m Breite vorgesehen.
Nach Süden wurde eine sogenannte „offene Lösung“ angestrebt, da eine Erweiterung möglich gemacht werden sollte.

Weiterhin wurde ein Puffer für die angrenzenden Grundstücke mit landwirtschaftlicher Nutzung geschaffen, in dem ein Grünstreifen zur Abgrenzung der Bebauung vorgesehen wurde.

Im Nachgang zu ersten Präsentation des Entwurfes im Gemeindevorstand wurde der geplante Spielplatz um einen Wall und weitere Begrünung zur Sicherheit der Kinder ergänzt.

Im Querschnitt beträgt der geplante Auftrag des bestehenden Bahndammes 0,5m in Richtung der Planstraße. Zur Bahnhofstraße hin muss ein Abtrag von 2,5-2,6 m vorgenommen werden.

Herr Strey erklärt, dass die in der Mitte gelegene Zu- bzw. Abfahrt aus dem Wohngebiet in die Bahnhofstraße nicht zwingend umgesetzt werden muss. Evtl. könne hier ein Fußweg vorgesehen werden. Allerdings sei aufgrund des Regenrückhaltebeckens zumindest unterirdisch eine Zuleitung bzw. Ableitung des Abwassers vorzusehen.

Herr Strey erklärt, dass die bestehenden Gebäude „außen vor“ bleiben und somit mit der neuen Überplanung eine einheitliche Grundlage geschaffen werden kann.

Der Supermarkt ist zwar vorgesehen, kann aber auch durch eine andere gewerbliche (nicht störende) Nutzung ersetzt werden.
Anfragen bei den bekannten Supermarktketten laufen.

Erläuterungen zu den geplanten Grünflächen

  • Die „Ausläufer“ im oberen und unteren Teil des Baugebietes aus der alten Bahntrasse lassen keine Bebauung zu.
  • Ein Spielplatz ist erforderlich; allerdings sei die Größe hier durchaus variabel.
  • Der gewählte Standort ist nach Ausführung des Ingenieurbüros durchaus durchdacht und richtig
  • Das Regenrückhaltebecken ist notwendig, da laut den bestehenden Vorschriften das Wasser am Entstehungsort zurückgehalten bzw. abgeführt werden muss. Auch hierbei muss beachtet werden, dass ein Ablauf gesichert ist.
  • Die Naturschutzbehörde fordert eine Ortsrandbegrünung Diese besteht aus einem mehrreihigen Heckenstreifen. Dieser dient zu Abschirmung der Bebauung sowie zum Schall- und Staubschutz durch die landwirtschaftliche Nutzung

Punktuell sei jedoch noch der ein oder andere Bauplatz möglich.

Herr Krupka stellt an einem Schaubild den Kaltluftstrom dar und versichert, dass sich die Kaltluft von höheren Lagen in die tieferen Lagen bewege und somit am Graben (Gemarkung Fallborn) der tiefste Punkt erreicht sei, welcher nicht im Plangebiet liegt.

Der Bahndamm stelle eine Barriere dar und der Kaltluftstrom sei daher als geringfügig anzusehen.

Es gibt noch keine Festlegung von Grundstücksgrößen. Die vorgesehene Parzellierung im vorliegenden Entwurf wird später von den tatsächlichen Angaben abweichen. Als Idealwerte bezeichnet man Grundstücke von ca. 450 bis 520 qm. Allerdings sei hier anzumerken, dass mehrere vieleckige Grundstücke vorhanden sind.

Eine Festlegung der Bebauung kann in den Vorschriften des Bebauungsplanes getroffen werden. Zudem ergebe sich eine konkrete Anordnung der Häuser aus den gesetzlich vorgeschriebenen Baufenstern, wonach ein enger Rahmen hinsichtlich der Bebauung von Grundstücken (max. 12, 15 oder 17 Meter Tiefe) vorgegeben ist. Dies kann später im Bebauungsplan konkretisiert werden.

Zufahrten zu Garagen sind ebenfalls rechtlich festgelegt bzw. können im BPL gefasst werden, da diese die hintere Gebäudegrenze nicht überschreiten dürfen.

Die Grundflächenzahl legt das Maß der möglichen Bebauung einer Fläche fest. Dieses liegt bei 0,4 (40%) und gibt einen rechnerischen Wert, wonach sich das Ausmaß der Bebauung steuern lässt.

Sie beschreibt das Verhältnis zwischen der maximal bebaubaren Fläche und der gesamten Grundstücksfläche. Sie ist in der Baunutzungsverordnung enthalten.

Die eigentliche Größe der einzelnen Parzellen wird im Rahmen des folgenden Bodenordnungsverfahrens (hoheitliche Umgestaltung von Grund und Boden und deren Eigentums- und Besitzverhältnisse) festgelegt.

Erst dann ist eine genaue Parzellierung möglich, aus der dann der eigentliche Bebauungsplan erarbeitet wird.

Der Gemeinderat hat lediglich dem hier abgebildeten Plangebiet zugestimmt. Eine genauere Planung wird erst später folgen.